Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
… erhalten eine immer größere Bedeutung.
Ich berate Sie kompetent bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, so dass hier Rechtssicherheit besteht. Denn Ihr Wunsch und Ihr Wille soll wirklich zum Tragen kommen. Nicht Gerichte, fremde Betreuer oder ein Pflegeheim sollen später über Ihr Schicksal entscheiden.
Besonders wichtig ist dies für unverheiratete Paare. Denn das Zusammenleben hat nicht automatisch zur Folge, dass man vom Gericht oder den Ärzten als Ansprechperson angesehen wird.
In meiner langjährigen Beratungspraxis ist mir aufgefallen, dass bei älteren Personen insbesondere die praktischen Dinge vernachlässigt werden, wie z.B.: das Deponieren eines Zweitschlüssels für die Wohnung, das Hinterlegen einer Post- oder Bankvollmacht.
Nach Möglichkeit sollte man auch eine Entscheidung darüber treffen, ob eine Organentnahme gewünscht wird.